Am 19. August 2006 sollte in Wunsiedel eine Versammlung mit dem Thema „Gedenken an Rudolf Heß“ stattfinden. Die Versammlung wurde nun vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verboten. Der VGH Bayern wies eine Beschwerde des Rechtsanwaltes Jürgen Rieger gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth zurück. Das Gericht erklärte zur Begründung, die Veranstaltung billige die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft. Zuvor hatte das Landratsamt Wunsiedel den „Heß-Gedenkmarsch“ verboten.